BRÜSSEL, BELGIEN / RankWire.AI / – Die Transparenzpflichten der Europäischen Union im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) traten am 2. August 2026 in allen Mitgliedstaaten in Kraft. Gemäß Artikel 50 des EU-KI-Gesetzes werden nun Chatbots, Deepfakes, synthetische Medien und bestimmte Texte von öffentlichem Interesse reguliert. Die Gesetzgebung unterscheidet zwischen technischen Kennzeichnungsvorschriften und für die Öffentlichkeit sichtbaren Hinweisen. Sie schreibt keine sichtbaren Kennzeichnungen für alle KI-generierten Inhalte vor; vielmehr hängt jede Verpflichtung vom jeweiligen System, der Art des Inhalts und der Art der Präsentation durch eine Organisation ab.

Anbieter interaktiver KI-Tools müssen offenlegen, wann sie mit künstlicher Intelligenz kommunizieren. Dieser Hinweis kann entfallen, wenn der Nutzer den künstlichen Ursprung des Systems eindeutig erkennen kann. Darüber hinaus müssen Anbieter generativer KI maschinenlesbare Signale in synthetische Texte, Audiodateien, Bilder und Videos einbetten. Diese Signale sollen Erkennungstools dabei unterstützen, generierte oder veränderte Medien zu identifizieren. Sofern technisch möglich und zuverlässig, sind Anbieter verpflichtet, mithilfe verfügbarer Technologien effektive Kennzeichnungsmethoden zu implementieren.
Für Organisationen, die synthetische Inhalte veröffentlichen, gelten gesonderte Offenlegungsvorschriften. Sie sind verpflichtet, Deepfake-Bilder, -Videos und -Aufnahmen, die mit echten verwechselt werden könnten, zu kennzeichnen. Bei KI-generierten Texten von öffentlichem Interesse müssen Organisationen diese Inhalte ebenfalls kennzeichnen. Menschliche Aufsicht und redaktionelle Prüfung können diese Kennzeichnungspflicht jedoch aufheben. Darüber hinaus muss die Verantwortung für veröffentlichtes Material von einer Person oder Organisation übernommen werden, bevor Ausnahmen gewährt werden können.
Klare Hinweise weisen auf irreführende synthetische Medien hin.
Der Anwendungsbereich von Artikel 50 umfasst auch Technologien zur Emotionserkennung und biometrischen Kategorisierung, die Personen analysieren. Betreiber sind verpflichtet, Betroffene über den Einsatz dieser Technologien zu informieren, wobei es einige wenige gesetzliche Ausnahmen gibt. Das Gesetz sieht flexiblere Offenlegungsregeln für künstlerische, fiktionale, kreative und satirische Werke vor, um sicherzustellen, dass die Hinweise das ungestörte Seh- oder Genusserlebnis nicht beeinträchtigen. Enthält ein solcher Inhalt jedoch Deepfake-Elemente, bleibt eine entsprechende Offenlegung erforderlich.
Die Europäische Kommission hat Leitlinien veröffentlicht, um Transparenzstandards, Definitionen und Ausnahmen zu präzisieren. Diese enthalten auch einen freiwilligen Verhaltenskodex für Entwickler und Organisationen, die generative KI einsetzen. Teilnehmer können so die Einhaltung der Vorgaben durch ihre Kennzeichnungsmethoden nachweisen. Unternehmen, die sich nicht an dem Kodex beteiligen, müssen andere wirksame Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben ergreifen. Optionale Symbole können zwar das öffentliche Bewusstsein schärfen, belegen aber allein nicht die Einhaltung des EU-KI-Gesetzes.
Regulierungsbehörden erlangen Durchsetzungsbefugnisse
Die primäre Durchsetzungsverantwortung liegt bei den nationalen Marktüberwachungsbehörden der einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission überwacht die von EU-Institutionen und -Agenturen eingesetzten KI-Systeme. Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens geahndet werden. Kleinere Unternehmen können mit reduzierten Strafen rechnen, die sich nach dem niedrigeren der beiden Beträge richten.
Für generative KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 eingeführt wurden, gilt eine Übergangsfrist. Diese Anbieter haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, die Kennzeichnungspflicht für maschinenlesbare Inhalte zu erfüllen. Diese Fristverlängerung betrifft ausschließlich die technischen Kennzeichnungsvorschriften und verzögert nicht die Offenlegungspflichten für interaktive KI, Deepfake-Kennzeichnung oder Inhalte von öffentlichem Interesse. Inhalte, die vor Inkrafttreten des Gesetzes erstellt wurden, unterliegen nicht den rückwirkenden Kennzeichnungspflichten.
Der Beitrag „Ab dem 2. August 2026: Neue EU-Vorschriften schreiben Kennzeichnungen für KI-generierte Inhalte vor“ erschien zuerst auf Irish Sentinel .
